Datenauskunft, die Zweite

Nachdem ich um eine Datenauskunft gebeten hatte, kam am 19.03. auch ein Brief von „AZ Direct„, welche zur Bertelsmann Gruppe gehört. Ich zitiere einfach mal den Inhalt (ja ich habe keinen Scanner, Anmerkungen in Klammern von mir):

Bundesdatenschutzgesetzt / Auskunft gem. § 34 BDSG bzw. Löschung / Sperrung gem. § 35 BDSG Adressvermietung „barclaycard“

Sehr geehrter Herr Klein,

nachfolgend erhalten Sie die gewünschte Auskunft über die Bereitstellung Ihrer Anschrift zur Sendung eines Werbemittels.
Nach Überprüfung in unserem Haus können wir Ihnen mitteilen, dass die Anschrift aus der sogenannten bundesweiten „Haushaltsdatei“ resultiert. Diese „Haushaltsdatei“ wurde durch die AZ Direct GmbH mit Hilfe von Adresslieferanten zusammengestellt. Adresslieferant Ihrer Adresse ist die Firma Adressenverlag Karin Frick, Neuffenstr. 8, 73553 Alfdorf.
Unsere Adresslieferanten sichern uns zu, daß (ja mit ß) die Daten, welche in die bundesweite „Haushaltsdatei“ einfliessen (ja ohne ß), frei von Rechten Dritter sind und unter Einhaltung aller für die Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Zur Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass gemäß § 29 BDSG das geschäftsmässige Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung zulässig ist, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Auf Ihren Wunsch, (was soll das Komma hier?) wurde die Löschung / Sperrung der Anschrift in der bundesweiten „Haushaltsdatei“ am 17.03.2010 in unserem Hause durchgeführt.

Sollten Sie generell nicht an Direktwerbesendungen interessiert sein, können Sie sich kostenlos in die Robinson-Liste eintragen lassen. Die Mehrzahl der Unternehmen setzt die Robinson-Liste ein, sodaß (öhm?) Sie als dort gespeicherte Person vom Versand von Direktwerbesendungen ausgeschlossen werden, soweit ein Abgleich mit der Robinson-Liste erfolgt. Die Aufnahme in die Robinson-Liste können Sie formlos an den DDV (Deutscher Direktmarketing Verband e.V., Hasengartenstraße 14, 65189 Wiesbaden) richten. Der Eintrag in die Robinson-Datei muß (!!!) alle fünf Jahre erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
AZ Direct GmbH

Elisabeth H.
Datenschutz

Der Brief wurde von Hand unterschrieben und es liegt so ein Brief für die Robinson-Liste eine Robinson-Liste (es muss eine heißen, siehe weiter unten) bei.

So nun wollen wir uns das doch mal genauer anschauen. Erstmal hört es sich ganz nett an, beim zweiten Durchlesen war ich nicht mehr ganz so euphorisch. Nun weiß ich, woher die Herren meine Adresse haben, allerdings ist dies wieder nur ein Adressbroker. Ich denke, ich werde der netten Karin aber auch noch mal eine Mail schreiben, dazu aber später.

Sehr interessant hingegeben finde ich die zweite Passage mit Daten aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß § 29 BDSG. Es gibt eigentlich nur zwei Orte, wo meine Adresse allgemein zugänglich war. Das eine war (!!) das Impressum dieser Seite (und natürlich noch einiger anderer) und bei der Denic. Leider findet man die Adresse auch noch bei einigen Personen-Suchmaschinen.
Ich habe ja nicht so viel Ahnung von der Rechtssprechung aber für mich hört es sich halt so an, dass die einfach einen Crawler durch die Impressen schickt, die Daten sammelt und dann schön Werbung verschicken. Als Domaininhaber ist man jedoch gezwungen, ein Impressum zu haben, da man sonst abgemahnt wird oder was weiß ich. Das dubiose Adresshändler solche Methoden anwenden, liegt ja gar nicht so fern, dass es aber eine Gesetzesgrundlage dazu gibt, war mir doch neu.

Die Robinson-Liste scheint mir irgendwie auch eher gute Miene zum bösen Spiel. Ist ja schön, wenn man sich in dieser Liste eintragen kann. Aber warum muss ich es alle 5 Jahre erneuern. Wenn ich wieder Werbung erhalten will, widerrufe ich die Datensperre. Hier wird natürlich auf die Vergesslichkeit spekuliert und man ist froh, dann in 5 Jahren eine schöne frische ungenutzte Adresse zu haben. Da die Liste ja jedem Partner zum Abgleich zur Verfügung gestellt wird, erhalten ja auch Versender meine Adresse die sie vorher nicht hatten, und können den „Kunden“ mit ihrer Werbung auf den aktuellsten Stand bringen.

Apropos Abgleich, traurig finde ich den Nebensatz „[..], soweit ein Abgleich mit der Robinson-Liste erfolgt.“ Im Anmeldebrief für die Robinson-Liste steht noch: „Mir ist bekannt, dass der DDV dabei auf die freiwillige Mitarbeit der betreffenden Unternehmen angewiesen ist und Zwang nur auf seine Mitglieder ausüben kann.“
Hört sich für mich stark danach an, dass ein Eintrag in diese Robinson-Liste nichts bringt, da mir sowieso keiner garantieren kann, dass ein Abgleich stattfindet. Und eine kurze Suche über Google erbringt die nüchterne Erkenntnis, dass Robinson-Listen leider nicht der Name einer (zentralen) Liste ist, sondern sich jedes Unternehmen praktisch selbst so eine Liste erstellen kann. Das heißt, ich müsste meine Adresse bei jedem Werbemittelversender bzw. seinem Adressbroker in diese Liste eintragen lassen. Wobei ich meine Adresse damit noch mehr streue? Da wäre es doch wesentlich einfacher, die Briefwerbung einfach in den Müll zu schmeißen.

Wie dem auch sei, ich werde erstmal bei der lieben Karin erfragen, woher sie meine Adresse hat. Sie wirbt ja damit, dass sie 5 Millionen tagesaktuelle Adressen in ihrem Bestand hat. Aktuell ist die Adresse nun nicht, auch wenn ich da noch gemeldet bin. Ich werde weiter berichten!

PS: Liebe AZ Direct GmbH, ich will ja nicht kleinlich sein, auch ich tue mir mit der Rechtschreibung schwer. Aber mit dem „ß“ und dem „ss“ tut ihr euch echt schwer. Die oben angemahnten Wörter werden von meinem Word 2007 hingegen ohne Probleme erkannt. Evtl. vor dem Ausdrucken noch mal F7 für die Rechtschreibprüfung drücken 🙂